Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.

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 Mühldorf
lohnsteuerjahresausgleich
lohnsteuerhilfe

Beitragsordnung


Die Erstellung der Einkommensteuererklärung und diverse andere Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Sie entrichten
  • eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € inkl. MwSt.
  • einen sozial nach dem Einkommen gestaffelten Jahresbeitrag. Die Beiträge bewegen sich zwischen 49,00  € und 265,00 € inkl. MwSt.
Die Mitgliedschaft kann jährlich gekündigt werden.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind u.a.:
  1. Bruttoarbeitslohn/-löhne,
  2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
  3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
  4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
  5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Bemessungsgrundlage in Euro Mitgliedsbeitrag
in Euro incl.
19 % MwSt
bis 10.000 49,00 €
von 10.001 bis 15.000 69,00 €
von 15.001 bis 23.000 82,00 €
von 23.001 bis 30.000 99,00 €
von 30.001 bis 40.000 115,00 €
von 40.001 bis 48.000 135,00 €
von 48.001 bis 55.000 160,00 €
von 55.001 bis 60.000 180,00 €
von 60.001 bis 70.000 198,00 €
von 70.001 bis 80.000 220,00 €
von 80.001 bis 100.000 245,00 €
über 100.000 265,00 €


Beitragsfälligkeit:
Folgebeiträge sind mit Ablauf des 01.01. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig.

Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwerststeuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.